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re:publica 2013 - Tanja Haeusler, Johnny Haeusler: Netzgemüse: The Kids Are Alright (von re:publica)

(Von sz-gefaellt-mir gerebloggt)

re:publica 2013 - Gunter Dueck: Aufruf zum metakulturellen Diskurs (von re:publica)

sz-gefaellt-mir:

Ein Bild aus dem Juni 2008 macht gerade die Runde im deutschsprachigen Netz. Es zeigt einen Akustikkoppler, den der Flickr-Nutzer secretlondon123 damals im Südosten der britischen Hauptstadt fotografiert hat. Dass dieses analoge Modem gerade so große Popularität auslöst, liegt an der Deutschen Telekom. Diese hatte gestern angekündigt, eine Datenvolumengrenze für Pauschaltarife beim Internetzugang einzuführen. Flatrates, die ab dem 2. Mai abgeschlossen werden, sollen demnach ab einer gewissen Grenze gedrosselt werden. Diese Form der Drosselung ist im Mobilfunkbereich bereits heute üblich und soll nach Telekom-Angaben ab 2016 auch im Festnetzbereich umgesetzt werden.

Die Reaktionen aus dem Netz auf diese Pläne waren nicht gerade positiv.  Auf dem sehr bekannten Blog Netzpolitik.org (wo wir das Foto rebloggen) wurde die Reaktion mit dem Foto des Akustikkoppler bebildert. Doch das Foto aus dem Juni 2008 erhielt dazu eine Überarbeitung: “Jetzt Retro-DSL buchen: Surfen wie früher” hat John F. Nebel, von metronaut.de, daneben geschrieben - um seinem Protest satirisch Ausdruck zu verleihen. Auf Metronaut hat er weitere Motive zusammengestellt, die alle das gleiche ausdrücken: die geplante Drosselung ist ein Fehler.

Der Netzpolitiker Malte Spitz (Grüne) erklärt auf Zeit-Online was ihn an den Plänen - denen sich womöglich auch Konkurrent Vodafone anschließt - stört: Er sieht darin einen Angriff auf die Netzneutralität

Die Tarifänderung ist der Versuch, den lange gehegten Plan von René Obermann umzusetzen, alle zur Kasse zu bitten: Kunden, Plattformbetreiber und Inhalteanbieter. Das ist das Ende der Netzneutralität: Eine Bevorzugung bestimmter Inhalte wird zwingend dazu führen, dass andere Angebote benachteiligt werden.

Diese Prinzip, Inhalte im Internet gleichzubehandeln und nicht vorher zu kontrollieren, welche Inhalte wie durchgeleitet werden, wird bereits seit längerem von digitalen Bürgerrechtlern entschieden verteidigt. Sie vergleichen es mit dem Fernmeldegeheimnis, das eben auch garantiert, dass der Postbote keine Briefe öffnet, um zu kontrollieren, welchen Inhalt er (wie schnell) transportiert.


Das Bild aus dem Juni 2008 wird für diesen Protest nun zu einem Symbolbild. Auf Twitter versammelt sich der Widerstand unter dem Hashtag #drosselkom, was eine Kombination aus den Begriffen Drosseln und Telekom ist - und der Name eines Protestaccounts. Diese Form des Mashups ist durchaus üblich bei derlei Protest (wie ja auch die Motive zeigen) und sie hat schon häufiger dafür gesorgt, dass digitaler Protest in der Welt der Phänomeme gehört wurde - vielleicht trägt diesmal ein Akustikkoppler aus der Vergangenheit dazu bei.

(Von sz-gefaellt-mir gerebloggt)
(Von sz-gefaellt-mir gerebloggt)
Das Netz verstehen als einen Bestandteil eines im Anthropozän gefundenen neuen Wachstumsverständnisses, mit einer neuen Balance zwischen Kooperation und Konkurrenz.
Zusammenarbeit und Wissen sind die neuen alten Grundpfeiler, auf denen eine Gesellschaft ihre Regeln aufbaut. Dafür muss man sich natürlich von der ins Hirn getriebenen angeblichen “Alternativlosigkeit” der jetzigen Situation lösen.
Auch wenn es aktuell (Regentschaft Merkel, globale Kapitalismuskrise) nicht so wirken mag, aber dieser Wandel wird in Ansätzen bewusst und unbewusst breiter angedacht und praktiziert als es scheint. Wie jeder kulturelle Wandel bricht er nicht plötzlich auf, sondern wuchs bereits lange unter der Oberfläche.
Wenn man das Netz mit diesem neuen aufklärerischen Anspruch an Wandel verbindet, werden sowohl die abstrusen Forderungen von Verlegern, Urheberrechtsfundamentalisten und ähnlich aufgescheuchten Interessengruppen deutlich in ein anderes Licht gerückt (man versteht ihre Beweggründe, aber sieht, dass ihr Streben rückwärts gewandt ist), als man auch klar versteht, dass man das Netz nicht den neuen Kapitalisten (Google, Facebook, Amazon) überlassen darf bzw. es sich zurückerobern muss, wenn diese es bereits in ihren Fängen haben.

Die Alternative zu Instagram. Alle Bildrechte bleiben bei Euch bzw. Ihr könnt selbst entscheiden, ob Ihr sie unter CC-Lizenz veröffentlicht.

laughingsquid:

The Top 10 Flickr for iPhone Tips

(Von laughingsquid gerebloggt)
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist sachlich nicht erforderlich. Es liegt weder Marktversagen noch eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme durch Dritte vor. Suchmaschinen substituieren nicht das Angebot der Verleger, sondern fördern im Gegenteil die Auffindbarkeit der entsprechenden Inhalte. Dabei erbringen Suchmaschinenbetreiber eine selbstständige und abgrenzbare Leistung, die nicht unerhebliche technische und finanzielle Aufwendungen erfordert. Der Sachverhalt, der dem neuen Verbotsrecht unterliegen soll, ist rechtlich kaum zu beschreiben. Weder kann der Begriff “redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge” klar definiert werden, noch sind die weiteren zentralen Begriffe “Presseverleger” oder “gewerblicher Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten […], die Inhalte entsprechend aufbereiten” klar umrissen. Der vorliegende Gesetzesentwurf würde zwangsläufig zu Kollisionen zwischen dem Leistungsschutzrecht am Presseerzeugnis und den Urheberrechten an den Inhalten führen. Es käme zu Konflikten zwischen Verleger- und Autorenrechten, da ein Journalist in der Regel ein Interesse daran hat, dass seine Beiträge auf Suchmaschinen verlinkt werden. Die Entscheidung hierüber läge jedoch allein in den Händen des jeweiligen Verlags. Viele Diensteanbieter werden finanziell nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Lizenzgebühren für das neue Schutzrecht zu bezahlen. Es besteht damit die Gefahr, dass auf deutsche Presseprodukte nicht mehr verlinkt wird. Die Leidtragenden wären Verlage, Autoren, Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, und somit die deutsche Volkswirtschaft insgesamt.
- Recht auf Zugang zum Internet: Wenn das Internet ein öffentlicher Raum ist, kann dem Bürger der Zugang nicht auf Grund von Grundrechten nachgeordneten Gesetzen entzogen werden, der Massnahme fehlte die Verhältnismässigkeit. Umgekehrt bedeutet das Recht auf Zugang auch, dass es hoheitliche Aufgabe ist, jedem Bürger Zugang zu ermöglichen.
- Netzneutralität: Mit Zensur kann kein Prozess der politischen Willensbildung funktionieren. Bürger brauchen die Sicht auf das echte Netz. Neutralität, der ungefilterte, nicht diskriminierende Zugang zum Internet, muss die Norm sein.
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Das virtuelle Bild des Ichs bestimmt dauerhaft die persönliche Reputation, das eigene Erscheinungsbild. Die Kontrolle des Bürgers über seine öffentlich bereitgestellten Daten ist wesentliche Voraussetzung für einen zivilen Umgang miteinander. Davon leiten sich Forderungen nach (durchsetzbaren) Löschoptionen, nach interoperablem Export und Import zwischen Diensten und nach Gerätehoheit, also nach selbstbestimmter Verwendung der Geräte ab.

profilagentin:

André Krüger (@bosch)und ich waren u.a. Gäste beim Online Talk auf DRadio Wissen bei Daniel Fiene und Herrn Pähler. Thema: Das Netz und die Auswirkungen auf die Fotografie. Ein wenig Selbstgeknipstes und den Link zur Sendung gibt es hier.

(Von profilagentin gerebloggt)